Nutzungsvereinbarung (AGB)

Selbsternte-Parzellen am Kirchenacker Saison 2025

Nutzungsrecht

Die vorliegende Nutzungsvereinbarung beschreibt die Vertragsbedingungen zwischen Ihnen als Nutzer und Christine Taschner als Betreiber der Kirchenacker Selbsternte-Parzellen.

Mit der Bezahlung, bzw. Überweisung des Saisonbeitrages erwerben Sie das Recht zur Nutzung einer Selbsternte-Parzelle am Kirchenacker in 1100 Wien, Unterlaa. Zu Saisonbeginn (witterungsabhängig Ende April / Anfang Mai) wird Ihnen Ihre Parzelle, an einem schriftlich (per email, facebook, kirchenacker.at) kommunizierten Übergabetag zur Pflege und Ernte übergeben. Die Nutzungsvereinbarung endet automatisch, ohne weitere Kündigung zu Saisonende, spätestens jedoch am 26. Oktober.

Diese Nutzungsvereinbarung wird von jedem Selbsternte-Parzellennutzer durch das Bezahlen des Saisonbeitrages ausdrücklich als Vertragsbestandteil anerkannt.

Die Nutzung der Parzelle ist ausschließlich zum Eigenverzehr bzw. privatem Gebrauch bestimmt. Die gewerbliche Nutzung ist aus rechtlichen Gründen nicht gestattet. Eine Zuwiderhandlung führt zur sofortigen Beendigung des Nutzungsrechtes.

Parzellenvergabe

Die Parzellen werden in der Reihenfolge des Eintreffens der Einzahlungen vergeben. Eine Überbuchung ist technisch ausgeschlossen, d.h. solange die Buchung über kirchenacker.at möglich ist, sind Parzellen verfügbar. Die Zuteilung der Parzellen erfolgt durch den Betreiber. Bei der Bestellung im Feld Anmerkungen abgegebene Lage-, oder Nachbarschaftswünsche werden nach Möglichkeit nach chronologischem Eintreffen der Bestellung berücksichtigt. Ein Rechtsanspruch darauf ergibt sich jedoch nicht.

Parzellengröße

Selbsternte-Parzellen am Kirchenacker sind in drei verschiedenen Größen verfügbar. Die Beetreihen sind generell ca. 8 Meter breit und bis zu 140 Meter lang. Diese Beete werden der Länge nach mit 16 Reihen verschiedenen Gemüsesorten bebaut und anschließend in Parzellen aufgeteilt.

  • Area (lat. Beet) bietet Ihnen einen 2,5 Meter langen Abschnitt unseres Langbeetes,
  • Hortus (lat. Garten) bietet Ihnen einen 4 Meter langen Abschnitt und
  • Campus (lat. Feld) einen 5,5 Meter langen Abschnitt.

Neben den angebauten 16 Reihen stehen Ihnen je nach Parzellengröße ca. 6,5 m² (Area), 10,4 m² (Hortus) bzw. 14,3 m² (Campus) für die Aussaat oder Pflanzung späterer Kulturen (wie z.B. Paradeiser, Paprika, etc.) zur Verfügung.

Rücktritt und Storno

Wenn Sie von Ihrer Anmeldung für eine Selbsternteparzelle zurücktreten wollen, ist das natürlich möglich. Leider müssen auch wir für den Mehraufwand in Abhängigkeit des Zeitpunktes Ihres Rücktritts Stornokosten verrechnen.

Bis 15.3. verrechnen wir 25%, vom 16.3. bis zur Parzellenübergabe 50% des Parzellenpreises. Bei Rücktritt nach dem Übergabetag ist der volle Parzellenpreis fällig, respektive können wir den Parzellenpreis nicht rückerstatten. Selbstverständlich können Sie uns einen anderen Nutzer nennen. In diesem Fall verrechnen wir kein Storno. Eine selbständige Weiterveräußerung des Nutzungsrechtes ist jedoch nicht gestattet.

Zutritt

Sie haben vom Übergabetag zu Saisonbeginn bis zum Saisonende jederzeit Zutritt zum Kirchenacker und somit zu Ihrer Parzelle. Der Zugangscode zum Kirchenacker wird Ihnen bei der Parzellenübergabe mitgeteilt. In Ihrem eigenen Interesse sind die Ausgänge immer verschlossen zu halten.

Leistungen

Die Bodenbearbeitung (Saatbeetbereitung), die Anbauplanung sowie der Anbau selbst werden vom Betrieb durchgeführt. Ein Teil der Kulturen wird von uns in Reihen gesät und bis zur Parzellenübergabe mit dem Hackgerät zwischen den Reihen gepflegt. Den Rest der Kulturen erhalten Sie - je nach Kultur vom Übergabetag bis ca. Mitte Mai – in Form von Saatgut oder Jungpflanzen zum Selbersetzen. Dieses Saatgut, aber auch die Jungpflanzen sind im Saisonbeitrag enthalten.

Der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses kommunizierte Anbauplan kann aufgrund besonderer Umstände wie außergewöhnliche Witterungsverhältnisse etc. kurzfristig geändert werden. Darüber hinaus kann aufgrund nicht vorhersehbarer natürlicher Bedingungen für die einzelnen Kulturarten keine Erntegarantie abgegeben werden. Extremereignisse können Luft, Wasser oder den Boden betreffen und somit auch die Pflanzen in der Qualität oder Quantität negativ beeinflussen.

Nach dem Übergabetag zu Saisonbeginn obliegt das Recht, aber auch die Pflicht der Pflege Ihrer Parzelle Ihnen alleine. Zum allgemeinen Gebrauch werden hierfür einige Gartengeräte zur Verfügung gestellt. Nach Verwendung sind diese geliehenen Geräte gereinigt an den dafür vorgesehenen Platz zurückzubringen.

Im Leistungsumfang für alle Parzellennutzer sind 5 kg Erdäpfel aus biologischem Anbau enthalten. Campus Nutzer erhalten überdies ca. 3 kg bio Hokkaido Kürbis. Erdäpfel und Kürbisse stellen wir im Herbst zur Selbstabholung zur Verfügung. Der Zeitpunkt, zu dem Erdäpfel und Kürbisse abgeholt werden können, sowie der Ausgabeort wird per email, facebook, sowie auf kirchenacker.at bekanntgegeben.

Biolologischer Landbau

Um unserer Philosophie über einen nachhaltigen Umgang mit unseren Ressourcen, aber auch den strengen Richtlinien der BIO AUSTRIA gerecht zu werden, bitten wir um Verständnis, dass am Kirchenacker ausschließlich vom Betrieb bereitgestelltes biologisches Saat- bzw. Pflanzgut verwendet werden darf. Zusätzlich bedeuten die Richtlinien der EU-Verordnung (2092/91) zum Biologischen Landbau vor allem den Verzicht auf jeglichen Mineraldünger und chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel. Wir bitten um Nachsicht, dass ein diesbezüglicher Verstoß zwingend zum Verlust der Nutzungsberechtigung Ihrer Parzelle führt.

Pflege der Parzellen

Mit der Übernahme einer Selbsternteparzelle übernehmen Sie auch Verantwortung. Wir bitten Sie zu beachten, dass das Beikraut auf Ihrer Parzelle regelmäßig und vor allem zeitgerecht zu entfernen ist. Nur so können Sie das Aussamen und somit die weitere Verbreitung vermeiden. Stark verunkrautete Parzellen werden offensichtlich nicht genutzt und nach Rücksprache mit dem Nutzer vor der Samenbildung von uns gemäht. Für diesen Mehraufwand verrechnen wir den tatsächlichen Aufwand, mindestens jedoch € 25.

Gejätete Beikräuter, Pflanzenreste und Ernterückstände verbleiben auf der Parzelle. Zu besseren Bodennachbearbeitung, aber auch als Unkrautvorbeugung, bitten wir Sie die Rückstände nicht auf Haufen, sondern als dünne Mulchschicht zwischen den Reihen zu platzieren.

Bei längerer Abwesenheit ist dafür zu sorgen, dass die Parzelle von einem „Ersatznutzer“ gepflegt und abgeerntet wird, um Verunkrautung zu vermeiden.

Zur Pflege Ihrer Parzelle gehören auch die angrenzenden Wege. Diese müssen frei und passierbar bleiben. Das heißt auch, dass Sie Ihre Pflanzen nur so nah an Ihre Parzellengrenze setzen können, dass sie die Wege nicht behindern, wenn sie größer werden.

Bewässerung

Je nach Bedarf wird in den Morgenstunden zwischen 5 und 7 Uhr bewässert. Das Bewässerungssystem ist neben dem reichhaltigen Boden eines der Herzstücke und Erfolgsgaranten für eine reichhaltige Ernte am Kirchenacker. Bitte achten Sie darauf, dass die Bewässerungsleitungen nicht durch Werkzeug, spitze Gegenstände oder anderwärtig beschädigt werden. Wasserrohrbrüche melden Sie bitte sofort unter 0676/6204277.

Obwohl wir für die Bewässerung des Kirchenackers Wasser aus der Wiener Wasser Leitung verwenden, können wir für Verunreinigungen im Bewässerungssystem keine Garantie übernehmen und bitten Sie daher explizit davon Abstand zu nehmen Wasser zu konsumieren.

Rückstellung zu Saisonende

Für selbst mitgebrachte Gegenstände (Schnüre, Stöcke, Werkzeuge, Schuhe etc.) kann keine Haftung übernommen werden. Am Ende der Saison sind alle privaten Gegenstände wieder vom Kirchenacker zu entfernen und die Parzelle in geräumtem Zustand (frei von jeglichen Fremdgegenständen) zurückzustellen. Wird dies unterlassen, verrechnen wir die tatsächlichen Kosten, mindestens jedoch eine Räumungsgebühr von € 50,00.

Allgemeines

Nachhaltiger Umgang mit Ressourcen ist uns nicht nur im Biolandbau ein Anliegen. Wir bitten Sie daher Ihren Müll zu trennen und Wertstoffe wie Petflaschen oder Getränkedosen wieder mit nach Hause zu nehmen und dem Recycling zuzuführen. Ihren Restmüll, bitten wir Sie in den bereitgestellten Tonnen zu entsorgen. Dies gilt auch für Zigarettenstummeln.

Selbstverständlich dürfen Sie nur auf Ihrer eigenen Parzelle ernten. Wer beim Diebstahl (sei es Gemüse fremder Parzellen oder von Gartengeräten) erwischt wird, wird ausnahmslos von der weiteren Nutzung der Parzelle ausgeschlossen und bei der Polizei zur Anzeige gebracht.

Die bereitgestellte Toilette der Firma Öklo ist bitte so zu verlassen, wie Sie diese selbst gerne auffinden würden. Die Toilette wird alle 14 Tage serviciert und der Vorrat an Sägespänen aufgefüllt.

Wir bitten um Verständnis, dass aus lebensmittelhygienischen Gründen Hunde nicht auf den Kirchenacker mitgenommen werden dürfen.

Offenes Feuer und Grillen ist auf dem gesamten Kirchenacker verboten.

Wir freuen uns auf eine gute Zusammenarbeit und eine gute Ernte.